Der Jugendschutz ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und spielt eine wichtige Rolle in der Ausbildung junger Menschen. Insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, welche Regeln Arbeitgeber und Berufsschulen beachten müssen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Jugendlichen zu schützen.
Die P-J GmbH fasst die wichtigsten Aspekte zusammen:
Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle jungen Menschen unter 18 Jahren, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Es soll sicherstellen, dass Jugendliche nicht überfordert werden und ihre körperliche und geistige Entwicklung gefördert wird.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten für Jugendliche sind streng geregelt:
- Jugendliche dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen sind 8,5 Stunden erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen wieder 8 Stunden beträgt.
- Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, wobei für bestimmte Branchen wie Gastronomie oder Bäckereien Sonderregelungen bestehen.
Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen ist in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, im Marktverkehr sowie in Kfz-Reparaturwerkstätten erlaubt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mindestens zwei Samstage im Monat arbeitsfrei bleiben.
Pausenregelungen
- Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeit steht Jugendlichen eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
- Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden, sind mindestens 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen.
Verbotene Arbeiten
Das Gesetz verbietet Minderjährigen Arbeiten, die:
- ihre Gesundheit gefährden,
- zu schwer oder gefährlich sind,
- mit Unfallgefahren verbunden sind, wenn keine ausreichende Sicherheit besteht.
Ausnahmen bestehen nur, wenn diese Arbeiten zur Ausbildung notwendig sind und die Sicherheit gewährleistet ist.
Berufsschule
Die Zeit, die Jugendliche in der Berufsschule verbringen, zählt als Arbeitszeit. An Tagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden dürfen Azubis nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten. Der Arbeitgeber muss den Besuch der Berufsschule ermöglichen und darf keine Nachteile entstehen lassen.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub hängt vom Alter ab:
- 15 Jahre: 30 Werktage
- 16 Jahre: 27 Werktage
- 17 Jahre: 25 Werktage
Die P-J GmbH möchte auf folgendes hinweisen: Ist der Auszubildende am 1. Januar des betreffenden Jahres bereits 18 Jahre alt, findet das Bundesurlaubsgesetz Anwendung, das einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vorsieht.
Gesundheitsuntersuchungen
Jugendliche müssen vor Beginn der Ausbildung eine Erstuntersuchung durchführen lassen. Innerhalb des ersten Jahres ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
Erstuntersuchung: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur dann beschäftigt oder ausgebildet werden, wenn sie eine ärztliche Erstuntersuchung durchgeführt haben. Diese Untersuchung betrifft den Gesundheits- und Entwicklungszustand des Jugendlichen und muss spätestens 14 Monate vor Beginn der Beschäftigung erfolgen. Eine Bescheinigung über diese Untersuchung muss dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden und ist für die Eintragung des Ausbildungsvertrags bei der IHK erforderlich. Die Wahl des Arztes liegt beim Auszubildenden. Fehlt die Bescheinigung bei Beginn der Beschäftigung, darf der Jugendliche nicht arbeiten, jedoch kann das Beschäftigungsverbot durch Nachreichung der Bescheinigung aufgehoben werden.
Nachuntersuchung: Wenn der Auszubildende ein Jahr nach Beginn der Beschäftigung noch minderjährig ist, muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung über eine Nachuntersuchung einfordern. Diese darf höchstens 3 Monate alt sein. Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden neun Monate nach Arbeitsbeginn auf die Nachuntersuchung hinweisen und ihn freistellen. Wenn die Bescheinigung nicht vorgelegt wird, darf der Jugendliche nicht weiterbeschäftigt werden. Jedes Jahr nach der ersten Nachuntersuchung kann eine neue Untersuchung erfolgen, und der Arzt kann auch eine außerordentliche oder ergänzende Untersuchung anordnen.
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Fazit
Der Jugendschutz während der Ausbildung bietet jungen Menschen wichtige Sicherheiten, um ihre Ausbildung in einem gesunden und geschützten Umfeld zu absolvieren. Arbeitgeber und Berufsschulen sind in der Pflicht, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten. So wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Fachkräften von morgen gefördert.