P - J über den Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe mit dem Ziel, die Rechte und Möglichkeiten dieser Gruppe für eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu gewährleisten. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Förderung ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen (sozial kompetenten) Persönlichkeit. Das ultimative Ziel aller Bemühungen im Bereich des Jugendschutzes besteht darin, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen und oft subtilen Gefahren zu schützen. In diesem Sinne fungiert der Jugendschutz als Präventivmaßnahme gegen potenzielle Bedrohungen. Der Jugendschutz bietet Orientierungshilfen und arbeitet daran, positive Lebenswelten für junge Menschen zu schaffen und zu sichern, die frei von Gefahren sind.
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, mögliche Bedrohungen selbst zu erkennen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen und sie entweder allein oder gemeinsam mit anderen zu bewältigen. Sie sollten auch die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung, Eigenverantwortlichkeit und Verantwortung gegenüber anderen erlernen. Es ist ebenso wichtig, Eltern in die Lage zu versetzen, ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Gemäß § 1 Abs. 3 SGB VIII müssen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Insbesondere Themen wie Alkoholkonsum, Gewalt, Missbrauch, Medienkonsum und Radikalismus werden im Rahmen der Prävention immer wichtiger. Neben freien Trägern ist auch die öffentliche Jugendhilfe zur Durchführung dieser Form des Jugendschutzes verpflichtet.
In der Prävention steht der Schutz der potenziellen Opfer (hier: Kinder und Jugendliche) im Vordergrund, daher liegt der Fokus hauptsächlich auf diesen und nicht auf den Tätern. Es geht darum, Aufklärung über aktuelle Themen zu leisten und gleichzeitig Schutzmaßnahmen und alternative Handlungsstrategien für besondere Situationen bereitzustellen.
Die kommunale Jugendarbeit richtet ihre Aufklärungsarbeit nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an Eltern und Erziehungsberechtigte sowie „Multiplikatoren“, die häufigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Dies umfasst Personen wie Erzieher, Lehrer und Sozialpädagogen.
Wir, die P – J GmbH, unterstützen Eltern, Erziehungsberechtigte und Pädagogen beim Thema Jugendschutz und Prävention.